3 Dinge, die man als Künstler wissen sollte!

21. Juli 2017 0 Von yunuyei
  1. Gewerbeschein

Unter Umständen benötigt man auch als Zeichner einen Gewerbeschein!

Das ist vor allem der Fall, wenn man darüber nachdenkt Produkte wie Tassen, Schlüsselanhänger, Buttons und co., also Merchandise, zu verkaufen.

Wer nur Prints, Con-Hon Einträge und Aufträge anbietet, braucht nicht zwingend einen Schein, aber muss seine Tätigkeit dennoch dem Finanzamt melden und seine Steuernummer in Erfahrung bringen und eine Steuererklärung machen.

Solltet ihr weniger als 17.500€ Umsatz/8.000€ Gewinn machen, was bei den meisten der Fall sein dürfte, seid ihr Umsatzsteuer befreit könnte aber auch keine Mehrwertsteuer etc. absetzen. Zudem müsst ihr nur eine einfache Gewinn/Ausgabenrechnung machen.

Ich habe hier eine Rechnungsvorlage, die ihr gerne verwenden könnt (basiert auf einer Vorlage, die ich selbst im Internet gefunden habe):

Rechnungsvorlage_Künstler

Achtung! Diese gilt für Kleinunternehmer, solltet ihr nur als Künstler gemeldet sein fällt §19 weg.

Ist man Steuerpflichtig, so variieren die Steuersätze je nach Produkt zwischen 7-19%.

Auf Rechnungen sollte eure Adresse, Telefonnummer, Kontodaten und eure Steuernummer angegeben werden.

Wer Fragen zu Thema Gewerbeschein und co. hat,  kann sich am besten bei seinem Finanz- und Gewerbeamt erkundigen, da die Regelungen auch teilweise je nach Bundesland variieren.

Ein Vorteil den die Anmeldung als Künstler bringen kann, ist die Künstlerkrankenkasse. Diese ist wesentlich günstiger als eine normale. Allerdings ist es nicht so einfach dort rein zu kommen.

  1. Impressumspflicht

In Deutschland und Österreich gilt Impressumspflicht! So müssen nicht nur eure Bücher, sondern auch Facebookseiten, Blogs, Homepages etc. ein Impressum haben. Andernfalls kann man sich strafbar machen!

Für Webseiten gibt es Generatoren, mit denen man mit wenigen Clicks ein Impressum erstellen kann.

  1. Tombola

So gut wie jeder Zeichner hat eine Tombola. Dies fällt unter Glücksspiel und muss angemeldet und genehmigt werden werden. Dafür müssen alle Artikel aufgelistet werden und ab einem gewissen Wert fällt sogar eine extra Steuer dafür an! Die Genehmigung gilt dann auch nur für das Event, das heisst wenn ihr auf verschiedenen Cons eine Tombola machen wollt, müsst ihr für jede Con eine eigene Genehmigung einholen!

Die Strafen für illegales durchführen einer Tombola sind  nicht gering:

§ 287
Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung

Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet, namentlich den Abschluß von Spielverträgen für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung anbietet oder auf den Abschluß solcher Spielverträge gerichtete Angebote annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer für öffentliche Lotterien oder Ausspielungen (Absatz 1) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Tombola bezeichnet übrigens eine Verlosung von „Sachpreisen“ (Lotterie = Geldwerte) . Das Argument „es sind ja keine Nieten drin“, zählt nicht. Wenn ihr Sachpreise verlost ist es eine Tombola!

In Österreich gilt eine andere Regelungen und man kann eine Tombola auch ohne Genehmigung unter gewissen Umständen durchführen, wenn der Wert unter 4000€ liegt und keine Gewinnabsicht verfolgt wird.

Allerdings sollte man sich in Österreich  aber dringend mit dem Thema Registrierkassen beschäftigen, wenn man dort ausstellen will, da eine Registrierkassenpflicht herrscht.

Ich empfehle jeden sich bei den Ämtern genau zu erkundigen, bevor er seine Werke beginnt zu verkaufen. Meine Angaben sind ohne Gewähr, da je nach Bundesland die Regelungen variieren können und Gesetz auch geändert werden können.

Zudem solltet ihr euch unbedingt selbst erkundigen, denn letztendlich ist jeder für sich selbstverantwortlich. Aussagen von Freunden, oder anderen Zeichnern können fehlerhaft, oder unvollständig sein und da ihr die Verantwortung tragt, solltet ihr auch vollumfassend informiert sein: Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe!